Ein Betreibermodell ist eine Vertragsform, bei der ein Unternehmen eine Einrichtung betreibt, die einem anderen gehört oder von diesem finanziert wird. Bei Ferienimmobilien kauft ein Anleger ein Ferienhaus oder Apartment, ein Betreiber vermietet und verwaltet es, meist auf Grundlage eines Pachtvertrags. Der Eigentümer spart Aufwand, hat aber kaum Mitsprache und nur begrenzte Eigennutzung.

Was ist ein Betreibermodell?
Das Gabler Wirtschaftslexikon beschreibt Betreibermodelle als privaten Betrieb von Einrichtungen der Infrastruktur, oft gemeinsam mit einer öffentlichen Körperschaft, und als Form des internationalen Projektgeschäfts, bei dem der Betreiber neben Planung, Bau und Finanzierung auch den Betrieb übernimmt. Gemeinsam ist: Eigentum oder Finanzierung und Betrieb liegen bei verschiedenen Parteien.
Wie funktioniert ein Betreibermodell bei Ferienimmobilien?
Bei einem Betreiberkonzept kaufen Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung, die ein Betreiber vollständig verwaltet und vermietet. Er übernimmt nach MLP sämtliche Aufgaben von der Verwaltung über die Vermarktung bis zu Reparaturen. Nach MLP ist im Pachtvertrag oftmals eine garantierte Rendite festgelegt, die Planungssicherheit bieten soll. Solche Objekte sind meist hotelähnliche Anlagen wie Ferienparks oder Resorts. Die Stiftung Warentest nennt das Betreiberangebot in Ferienanlagen bequemer, aber unflexibler und teurer als die Vermietung in Eigenregie über Onlineportale.
Welche Vor- und Nachteile hat es?
Der Eigentümer hat keinen Vermietungsaufwand. Dem stehen nach dem Ratgeber von MLP diese Nachteile gegenüber:
- kaum Mitsprache bei Möblierung und Vermietung,
- begrenzte Selbstnutzung,
- meist höhere Anschaffungskosten, besonders bei Neubauten,
- höhere Eigenkapitalanforderungen der Banken, bei Ferienimmobilien allgemein.
Was sollten Eigentümer prüfen?
Lassen Sie diese Punkte vor der Unterschrift schriftlich beantworten und den Vertrag von Ihrer Bank, Ihrer Steuerberatung und bei Bedarf einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen:
- Laufzeit, Kündigung und Verlängerung des Pachtvertrags,
- Höhe der Pacht, ob sie garantiert ist und von wem,
- Zahlungsfähigkeit des Betreibers und Folgen einer Insolvenz,
- Eigennutzung: wie viele Wochen, zu welchen Zeiten,
- wer Instandhaltung und Ersatz der Möbel trägt,
- Verkauf der Immobilie während der Laufzeit.

