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Lexikon · Planung Grenzbebauung in Bayern: Wann Gebäude an der Grenze stehen dürfen

Von Magnus Kessler, Geschäftsführer

Grenzbebauung bezeichnet in Bayern ein Gebäude oder eine Wand, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze steht. Möglich ist das, wenn das Planungsrecht es vorschreibt oder erlaubt, wenn der Nachbar die Abstandsfläche übernimmt oder wenn Art. 6 Abs. 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gilt: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe, 9 m Länge je Grenze und 15 m Länge insgesamt je Grundstück.

Sauna Cube mit schwarzem Aluminiumrahmen und bündiger Glasfront auf einem Holzdeck neben weißem Gebäude

Wann darf man in Bayern an die Grundstücksgrenze bauen?

Ohne Mitwirkung des Nachbarn gibt es zwei Wege. Erstens braucht eine Außenwand an der Grenze keine Abstandsfläche, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder darf (Art. 6 Abs. 1 Satz 4). Ob das der Fall ist, ergibt sich aus dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde; fragen Sie dort nach. Zweitens dürfen bestimmte Bauten nach Art. 6 Abs. 7 in der Abstandsfläche oder ohne eigene Abstandsfläche stehen, auch wenn sie nicht an der Grenze errichtet werden.

Maße für privilegierte Bauten nach Art. 6 Abs. 7 BayBO
MerkmalMaß
Mittlere Wandhöhebis 3 m
Gesamtlänge je Grundstücksgrenze9 m
Gesamtlänge auf dem Grundstück, soweit die Abstandsfläche nicht eingehalten wirdhöchstens 15 m
Dachbei mehr als 45 Grad Neigung wird ein Drittel der Dachhöhe der Wandhöhe hinzugerechnet, bei mehr als 70 Grad die ganze Höhe
Giebelflächenbleiben bei einer Dachneigung bis 45 Grad unberücksichtigt

Quelle: BayBO, Art. 6 Abs. 7. Gilt für Garagen mit Nebenräumen und für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten.

Was sind Aufenthaltsräume, und warum zählen sie?

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind (Art. 2 Abs. 5). Ein Gebäude mit solchen Räumen fällt nicht unter die Erleichterung nach Abs. 7. Ein Raum, in dem Sie arbeiten oder übernachten, dient dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt. Ob ein Gartenhaus oder eine Sauna darunter fällt, beurteilt die Bauaufsichtsbehörde. Auch eine Feuerstätte, etwa ein Holzofen, schließt die Erleichterung aus.

Welche Rolle spielen Nachbar und Brandschutz?

Reicht die Abstandsfläche Ihres Gebäudes über die Grenze, kann der Nachbar sie auf seinem Grundstück übernehmen (Art. 6 Abs. 2). Er erklärt das schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf einem amtlichen Formular.

Beim Brandschutz hat sich 2023 etwas geändert: Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 muss eine Außenwand an der Grenze oder näher als 2,50 m daran nicht mehr als Brandwand, aber mindestens als feuerhemmende Trennwand ausgeführt sein; sie darf aus brennbaren Baustoffen bestehen (Stand der Fachinformation: November 2023). Für kleine Nebengebäude regelt Art. 28 Abs. 2 Ausnahmen. Lassen Sie das Ihren Entwurfsverfasser prüfen. Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft Ihres Bauamts.

Fragen

Häufige Fragen.

Wie lang darf ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze sein?

Höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und insgesamt höchstens 15 m auf dem Grundstück, bei höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe. Das gilt nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten.

Braucht ein Gartenhaus an der Grenze eine Baugenehmigung?

Nach Art. 57 BayBO sind Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich, verfahrensfrei. Die übrigen Anforderungen, auch zu Abstandsflächen, bleiben nach Art. 55 Abs. 2 bestehen.

Wie nah darf man bauen, wenn man nicht an die Grenze baut?

Dann gilt die Abstandsfläche: in der Regel 0,4 H, mindestens 3 m. Einzelheiten finden Sie im Eintrag Abstandsfläche (Bayern).

Quellen

Worauf sich dieser Beitrag stützt.

  1. BayBO, Art. 6 Abstandsflächen, Abstände Freistaat Bayern, Bayern.Recht (gesetze-bayern.de) · Stand Mai 2026
  2. Bayerische Bauordnung (BayBO), Volltext (Art. 2, 6, 28, 55, 57) Bayerische Staatskanzlei, Bayern.Recht · Stand Mai 2026
  3. Bayer. Bauordnung (BayBO), Häufig gestellte Fragen (Abschnitte 2 und 3) Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr · Stand November 2023
Aufnahme: gebaute KOYA Sauna in der Abenddämmerung, hinter der Glasfront warm beleuchtete Bänke und Ofen

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