Pop-up-Store ist ein Ladenkonzept, das nur für begrenzte Zeit betrieben wird, oft an ungewöhnlichen Orten und mit bewusst kleinem Sortiment. Er soll Aufmerksamkeit und Markenbekanntheit erzeugen, neue Produkte zeigen oder einen Standort testen. Die Laufzeit reicht je nach Quelle von einem Tag bis zu einigen Monaten. Neben Ladenflächen kommen auch mobile Verkaufsstätten und Module infrage.

Was ist ein Pop-up-Store?
Das Gabler Wirtschaftslexikon beschreibt ihn als Ladenkonzept, das nur kurz betrieben wird. Häufig werden leerstehende Verkaufs- oder Lagerflächen kurzfristig gemietet und provisorisch eingerichtet. Dort präsentieren Unternehmen Marken und Produkte. Der Store ergänzt die bestehenden Vertriebswege als zusätzlicher Kontaktpunkt zu Kunden. Das Sortiment ist bewusst begrenzt, das schafft Exklusivität. Auch mobile Verkaufsstätten, etwa auf Messen oder Festen, zählen dazu. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet sinngemäß „plötzlich auftauchen“ (Gründer.de).
Wie lange dauert ein Pop-up-Store, und welche Ziele hat er?
Die Quellen nennen unterschiedliche Zeiträume. Als Ziele führt das Gabler Wirtschaftslexikon höheren Umsatz, die Einführung neuer Produkte, mehr Markenbekanntheit und neue Zielgruppen an. Zudem dient der Store als Testmarkt, bevor ein Unternehmen dauerhaft einen Laden eröffnet. EuroShop mag nennt außerdem saisonale Produkte und direktes Kundenfeedback.
| Quelle | Laufzeit |
|---|---|
| Gabler Wirtschaftslexikon | wenige Tage bis mehrere Wochen |
| EuroShop mag, Messe Düsseldorf | ein Tag bis höchstens sechs Monate |
| Gründer.de, Beispiele | ein Abend bis zwei Monate |
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, „Pop-up Store“; EuroShop mag, 13. Juni 2023; Gründer.de, 26. April 2023.
Welche Genehmigungen braucht ein Pop-up-Store?
Nach Gründer.de braucht ein Pop-up-Store eine Genehmigung. Die Anmeldung läuft in der Regel über das Ordnungsamt oder die Gewerbebehörde, da der Laden als stehendes Gewerbe anzeigepflichtig sei; nach der Aktion ist er abzumelden. Die Gewerbeanmeldung solle vor der Anmietung der Räume erfolgen. Steht der Store in einem Modul auf einem Grundstück, kommen Baurecht und Bebauungsplan Ihrer Gemeinde hinzu. Klären Sie beides vorab mit Gewerbeamt und Bauamt.


